Betriebskosten lassen sich teilweise umlegen. 1 Verwaltungskosten · Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten · Leerstandskosten. 2 In aller Regel werden die Betriebskosten monatlich als Pauschale abgerechnet. Jeder Mieter zahlt entsprechend seiner Wohnungsgröße einen Anteil an den. 3 Wasser/Abwasser · Wasserdichtheitsprüfung · Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für. 4 Zu den umlagefähigen Betriebskosten einer Wohnung gehören: Heizkosten; Warmwasserkosten; Grundsteuer; Abwassergebühr; Betriebskosten für einen Personen- oder Lastenaufzug; Betriebskosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr; Betriebskosten für Gebäudereinigung; Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung; Betriebskosten für Gartenpflege. 5 Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser und Müllabfuhr zählen zu den unvermeidlichen und umlagefähigen Betriebskosten. Diese und andere Nebenkosten wie Heizung, Hausreinigung und Wiederdienst können sich Vermieter:innen von der Mietpartei zurückholen. 6 Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Ausgaben für die Gartenpflege, den Hauswart, den Schornsteinfeger, die Hausreinigung und den Winterdienst. Dem Finanzamt genügt in den meisten Fällen die Nebenkostenabrechnung, um die Kosten anzuerkennen. 7 Was zählt alles zu den Betriebskosten? Aus der Betriebskostenverordnung kann entnommen werden, welche Kosten genau auf die Mieter umgelegt werden darf. Das sind insgesamt 17 Kostenpunkte, die der Vermieter vom Mieter zurückfordern darf. 8 Nicht zu den Betriebskosten zählen ferner die Kosten, die dem Mieter durch die Benutzung der Wohnung laufend entstehen (z. B. die Kosten des Energieverbrauchs innerhalb der Wohnung, wenn der Mieter selbst Vertragspartner des Energielieferanten ist). 9 Nebenkosten. Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung (früher: II. Berechnungs-verordnung) dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden. betriebskosten wohnung heizung 10 Grundsteuer · Wasserkosten · Abwasser · Heiz- und Warmwasserkosten · Fahrstuhl · Straßenreinigung und Müllabfuhr. 11