Das Psychotherapeutengesetz von definiert Psychotherapie als. 1 (1) Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“. 2 Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt seit in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeuten, d. h. 3 Psychotherapie wird im Gesetz als „erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten. 4 (2) Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. 5 Die erste Fassung der Psychotherapie-Richtlinien datiert schon aus dem Jahr Grundlegend für die psychotherapeutische Berufsausübung ist das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das in Kraft trat. 6 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten * (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung (1) Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“. 7 Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt seit in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeuten, d. h., durch die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Es wurde mit Wirkung zum 1. September neu gefasst. 8 Das Psychotherapeutengesetz regelt, wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ausüben darf. Unter das Psychotherapeutengesetz fällt somit nicht Psychotherapie, die im Rahmen des Heilpraktikergesetzes durchgeführt wird. [47] Die am 1. 9 Gemäß § 13 Absatz 5 Psychotherapie-Vereinbarung kann die Krankenkasse grundsätzlich jeden Antrag einer Gutachterin oder einem Gutachter zur Prüfung übergeben, sofern sie dies für erforderlich hält. Denn mit dem Antrag auf Psychotherapie ist eine vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung verbunden. psychthappro 10